Nach EuGH-Urteil – Verbraucherkredite jetzt kündigen!?

Nach EuGH-Urteil – Verbraucherkredite jetzt kündigen!?

Verbraucherkredite können leichter widerrufen werden – so der Europäische Gerichtshof in seinem jüngsten Entscheid. Doch wenn du deinen Darlehensvertrag kündigen möchtest, heißt es: Augen auf!

Im Herbst 2020 hat Familie R. einen Van mit Verbrennungsmotor im Wert von 36.000 Euro zu rund zwei Prozent erworben. Den Kauf hat er über den Finance Center seines Autohauses finanziert – mithilfe eines Autokredits. Mittlerweile viel zu teuer, wie der 46-jährige Fachangestellte feststellt. Auch mit der Wahl des Benziners ist er unglücklich – schließlich gibt es mittlerweile umweltfreundliche Elektro- oder Hybridfahrzeuge samt satter staatlicher Förderung.

Verbraucherkredite kündigen: warum eigentlich nicht?

Nun könnte er das Auto einfach auf dem Gebrauchtmarkt verkaufen – wird mancher jetzt sagen. Dabei würde die Familie aber einen großen Verlust machen. Wirtschaftlich sinnvoller erscheint es da, den Kreditvertrag zu widerrufen und das Geschäft rückgängig zu machen. Dabei setzt der Familienvater zweier Kinder große Hoffnungen in das jüngste Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zu Verbraucherkrediten: Das kommt ihm durchaus entgegen.

Verbraucherkredite kündigen: Banken müssen konkreter werden

Vor einigen Wochen hatten die Richter des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) geurteilt, dass viele Kreditverträge lückenhaft und für Laien nicht zu verstehen sind. Deshalb könnten sie widerrufen werden. Auch der Vertrag von Familie R. ist vage formuliert, findet sie nach einem Termin bei ihrem Rechtsberater. Wenn wir unsere monatlichen Kreditraten nicht fristgerecht zahlen würden, wüssten wir nicht, welche Verzugszinsen das nach sich ziehen würde – im Vertrag steht nur eine Berechnungsformel.

Die Banken müssten einen konkreten Zinssatz angeben, forderten die Richter beim EuGH. Auch andere Pflichtangaben fehlten oft; etwa dazu, wie die sogenannte Vorfälligkeitsentschädigung berechnet werde, also die Gebühr für die vorzeitige Beendigung eines Darlehensvertrags. Schließlich könnten Geldhäuser auch nicht nur auf eine Schlichtungsstelle und ihre Internetseite verweisen.

Um das Geschäft rückabzuwickeln, hat die Familie ihren Anwalt beauftragt. Zurecht: Viele Verbraucher melden sich derzeit, um Kreditverträge überprüfen zu lassen – vor allem auch Menschen, deren Fahrzeuge vom Dieselskandal betroffen sind. Anwenden lässt sich das höchstrichterliche Urteil aber nicht nur bei Krediten zur Finanzierung von Autos, sondern auch bei allerlei anderen Konsumgütern.

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Verbraucherkredite kündigen: viele Altverträge sind anfechtbar

Entscheidend ist, dass du als Verbraucher, wenn du etwa Elektrogerät, Möbel oder beim Autohändler ein Auto gekauft hast, direkt dort den Kredit zur Finanzierung abgeschlossen hast. Nur dann kannst du den Kreditvertrag widerrufen und das Geschäft rückgängig machen. Das ist sogar noch bei alten Verträgen möglich, die du vor mehr als zehn Jahren abgeschlossen hast.

Bei der Rückabwicklung bekommst du als Kreditnehmer alle Raten zurück, die du bisher einbezahlt hast. Dafür gibst du die auf Pump finanzierte Ware zurück. Da du diese vermutlich gebrauchst hast, ist sie natürlich weniger wert.

Wie dieser Wertverlust zu berechnen ist und ob du als Verbraucher dafür überhaupt aufkommen musst, ist bisher noch umstritten und von den Gerichten nicht abschließend geklärt.

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Verbraucherkredite kündigen: in der Krise teure Kredite einfach kündigen?

Das EuGH-Urteil ist ein Meilenstein in der Rechtsprechung – als Verbraucher hast du nun deutlich bessere Chancen, aus überteuerten Darlehensverträgen auszusteigen. Viele verdienen in der anhaltenden Corona-Krise weniger und die Raten für laufende Kredite werden oft zu teuer. Viele Verbraucher wollten einfach mithilfe des EuGH-Urteils aus einem Kreditvertrag herauskommen, ohne eine Vorfälligkeitsentschädigung leisten zu müssen.

Wenn Banken einen Vergleich anbieten, kann es schnell eine Lösung geben. Allerdings streiten viele Geldhäuser aktuell um die Höhe der Rückzahlung. Schwieriger ist es, wenn deine Bank den Widerruf verweigert. Hier hilft vielfach nur der Gang vor ein Gericht – und das kann dauern.

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Verbraucherkredite kündigen: Verbraucher drohen dennoch Kosten

Verbraucherzentralen in Deutschland dämpft derweilen die Euphorie mancher Anwaltskanzleien. Das EuGH-Urteils sei zwar ein Einfallstor für einen Widerruf, aber es bleibe abzuwarten, wie der deutsche Bundesgerichtshof (BGH) mit dem Urteil letztlich EuGH umgeht. Viele Autokredite der Banken hat der BGH in letzter Zeit für rechtmäßig erklärt.

Banken und Sparkassen werden also weiterhin Gegenwehr zeigen, was für Verbraucher durchaus ein gewisses Risiko ist. Hohe Anwalts- und Gerichtskosten sind wahrscheinlich, hier solltest du als Verbraucher eine gute Rechtsschutzversicherung oder entsprechende Rücklagen haben. Ob diese dann alle Kosten abdeckt und sich ein Widerruf lohnt, muss von Fall zu Fall genau abgeklärt werden. Wichtig: Immer vorab professionell beraten lassen.

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